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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Lenk- und Ruhezeiten | 16 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 383910 | ||
Datum | 31.01.2007 00:28 MSG-Nr: [ 383910 ] | 6800 x gelesen | ||
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Habe ich oben weiter schon geschrieben, dahin gehend völlig deiner Meinung. Wenn der Angestellte bis kurz vor Arbeitsbeginn 10h im Einsatz war gehört er nicht hinters Lenkrad eines Lkw! Nur eben nicht weil er gegen die Lenkzeiten verstossen hätte. Die Frage die gestellt wurde ist aber, ob der MA bestraft werden soll oder kann und wie man das am besten "formuliert". Und da wird's dann schon kompliziert, hat er überhaupt was falsch gemacht? Hat er gegen Recht und Gesetz oder gegen das orginäre Interesse seines Arbeitgebers verstossen. Wollte er überhaupt den Lkw Fahren? Hat evtl. der Arbeitgeber was falsch gemacht (kein Vertreter)? Jedenfalls stärken solche Fälle nicht den Ruf der FF'en und deren Angehöriger bei kleinen Arbeitgebern. Ob berechtigt oder nicht ist dabei Wurscht, Kase ist's alle mal! Gruß, Dirk Wulfes Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | ||||
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