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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | |||
Thema | Medien an der Einsatzstelle - Verhalten der Einsatzkräfte | 7 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 384091 | |||
Datum | 01.02.2007 12:41 MSG-Nr: [ 384091 ] | 4812 x gelesen | |||
Bin für alle Infos und Hinweise dankbar ! Wenn du was Gutes suchst, dann verweise ich mal auf die entsprechende Taschenkarte der Bundeswehr. Die kann man fast 1:1 übernehmen. Grundsatz für den einfachen Löschknecht: a) Auf den Pressesprecher bzw. EL verweisen. Damit begründen, daß man beschäftigt ist. (wenn gerade was zu tun) b) Ganz kurz sagen was man just in genau dem Moment macht - ohne dieses zu begründen. Dann auf Pressesprecher bzw. EL verweisen. (wenn man gerade nichts oder nichts zeitkritisches zu tun hat) Niemals Vermutungen (zur Brandursache,...), Aussagen zum taktischen Vorgehen, etc. treffen! MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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