News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Konzert mit Fallvorhang | 2 Beiträge | ||
Autor | Tors8ten8 S.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 384374 | ||
Datum | 04.02.2007 00:51 MSG-Nr: [ 384374 ] | 4987 x gelesen | ||
(da das Thema nicht Feuerwehr spezifisch ist sollte es OT gekennzeichnet werden) Hallo Hendrik, die Muster Veranstaltungsstättenverordnung (MVStättVo) (letzte Fassung Juni 2005) sagt: - Abschnitt 2 - Brandverhütung §33 Vorhänge, Sitze, Ausstattungen, Requisiten und Ausschmückungen (1) Vorhänge von Bühnen und Szenenflächen müssen aus mindestens schwerentflammbarem Material bestehen. (8) Brennbares Material muss von Zündquellen, wie Scheinwerfern oder Heizstrahlern, so weit entfernt sein, dass das Material durch diese nicht entzündet werden kann. - zu Absatz 1: Die von Dir genannte DIN-Norm beschreibt genau wie schwerentflammbares Material zu sein hat. zu Absatz 8: auch schwer entflammbares Material ist brennbares Material; wie weit ein Scheinwerfer mindestens entfernt sein muss, sollte auf dem Typenschild des jeweiligen Scheinwerfers zu finden sein (hier ist zumindest der Rückwärtige Abstand angegeben) - weiter von Bedeutung ist der Abstand in Strahlungsrichtung Alle Angaben von Werten und Fähigkeiten von Geräten oder Vorhängen müssen mit dem gesunden Verstand überprüft und ggf. angepasst werden. Gute Informationsquellen im Web zum Thema: www.dthg.de www.versammlungsstaettenverordnung.de Viel Erfolg bei der Veranstaltung | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|