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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGEZ für Feuerwehr wer zahlt?83 Beiträge
AutorLüke8 F.8, Ochtersum / Niedersachsen384477
Datum04.02.2007 20:01      MSG-Nr: [ 384477 ]26646 x gelesen

Geschrieben von Carmen FuchsACHTUNG! Auch der Videorecorder zählt als gebührenpflichtiges Empfangsgerät, Wenn der GEZ-Schnüffler das sieht...
Also da auch ausbauen!


Dies wäre mir neu, das gleiche gilt für ein CD Abspielgerät.

Munter bleiben, Lüke



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