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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | GEZ für Feuerwehr wer zahlt? | 83 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 384527 | ||
Datum | 05.02.2007 08:38 MSG-Nr: [ 384527 ] | 26664 x gelesen | ||
hallo, Doch, gilt auch für Behörden: GEZ: Werden an einem Standort (Grundstück) ausschließlich neuartige Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte nur eine Gebühr zu entrichten. wenn wenn es also im Feuerwehrgerätehaus gibt: => GEZ-Gebühr (Radio) seit 01.01.07 fällig => GEZ-Gebühr erhöht sich nicht Nach meinem Verständnis reicht es wenn an diesem Standort z.B. für das Radio im ELW bezahlt wird. Dann deckt dies auch den Internet-PC mit ab. Das ganze wird so wie bei Firmen gehandhabt. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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