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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGEZ für Feuerwehr wer zahlt?83 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg384527
Datum05.02.2007 08:38      MSG-Nr: [ 384527 ]26664 x gelesen

hallo,

Doch, gilt auch für Behörden:

GEZ: Werden an einem Standort (Grundstück) ausschließlich neuartige Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte nur eine Gebühr zu entrichten.

Behörden mit neuartigen Rundfunkgeräten an mehreren Standorten (Grundstücken) zahlen eine Rundfunkgebühr für jeden Standort. Dies aber nur, wenn an dem Standort bisher keine herkömmlichen Rundfunkgeräte angemeldet sind.


wenn wenn es also im Feuerwehrgerätehaus gibt:

  • ein PC mit Internetanschluss und es waren bisher keine Radios angemeldet:

    => GEZ-Gebühr (Radio) seit 01.01.07 fällig

  • ein PC mit Internetanschluss und es waren bisher mind. ein Radio angemeldet:

    => GEZ-Gebühr erhöht sich nicht

    Nach meinem Verständnis reicht es wenn an diesem Standort z.B. für das Radio im ELW bezahlt wird. Dann deckt dies auch den Internet-PC mit ab.

    Das ganze wird so wie bei Firmen gehandhabt.


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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