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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGEZ für Feuerwehr wer zahlt?83 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz384528
Datum05.02.2007 08:40      MSG-Nr: [ 384528 ]26696 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Alex Diedlerund ich glaube das geht noch weiter... im Zuge von DVB-T kann jeder wieder Fernsehbild empfangen. Zwar nur über ein zusätzliches Gerät aber es ist möglich. Dazu reicht es dann ja eigentlich nicht mehr aus nur Antennenanschluß abzuknipsen, sondern auch den Scartanschluss..

Nein, das ist wie bei jedem Sat-Receiver. Der DVB-T-Empfänger (also das "Zusatzgerät") ist in diesem Fall der Empfänger und gebührenpflichtig. Wenn der Fernseher kein Empfangsteil hat, ist er nur ein Monitor, egal welche Eingänge (Scart, S-VHS, RGB usw.) er hat, er bekommt nur Bildsignale, die dargestellt werden.
Ebenso das obige Beispiel mit dem Videorekorder. Hier muss man zwischen Videorekorder (mit eingebautem Empfangsteil, anmeldepflichtig) und reinem Videoabspielgerät (keine Gebührenpflicht) unterscheiden.

Was ich von dem ganzen GEZ-Sch... halte, kann sich jeder denken. Insbesondere ist es immer wieder schön, wie langjährige Gebührenzahler hartnäckig genervt werden, dass sie ihre Geräte anmelden sollen. Was da alleine wieder für Geld verpulvert wird.
Eine Befreiung für die Feuerwehren wäre zwar schön, aber eigentlich auch keine Lösung des bescheuerten GEZ-Systems. Insbesondere die Abzockermethoden für Gewerbebetriebe (jedes Gerät einzeln anmelden) oder für Privatgeräte am Arbeitsplatz sind eine bodenlose Frechheit. Von der Gebührenpflicht für PCs, die zumindest in Firmen zu 99,999% nicht zum Empfang von Rundfunk und Fernsehen genutzt werden, ganz zu schweigen. Dann sollen doch lieber die Öffentlich-rechtlichen die Verbreitung von Rundfunk und Fernsehen im Internet einstellen.

Gruß,
Michael



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