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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | GEZ für Feuerwehr wer zahlt? | 83 Beiträge | ||
Autor | Max 8G., Braunschweig / | 384545 | ||
Datum | 05.02.2007 11:01 MSG-Nr: [ 384545 ] | 26582 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Wo steht das? Im letzten Absatz. Ich sehe das genauso wie Jürgen. Wenn dort bereits ein Gerät angemeldet war, muss für das "neuartige Rundfunkgerät" nicht gezahlt werden. Geschrieben von Christi@n Pannier d.h. auch hier kann bislang kein Radio angemeldet sein. genau, aber hier geht es ja um den Fall, dass bereits ein Gerät angemeldet war Max | ||||
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