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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | GEZ für Feuerwehr wer zahlt? | 83 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 384629 | |||
Datum | 05.02.2007 16:48 MSG-Nr: [ 384629 ] | 26741 x gelesen | |||
Falsch mein lieber, die Alarmfaxe sowie Funkprotokolle werden nach dem Einsatz per Fax übermittelt! Also entweder besteht eine Notwendigkeit, dann soll der Träger der Fw so ein Ding beschaffen oder es besteht halt keine Notwendigkeit und er muß es nicht. Wenn die Gemeinde keines beschaffen will obwohl eine Notwendigkeit besteht, dann muß man halt "nach oben" melden, daß man nur eingeschränkt handlungsfähig ist und schiebt so den schwarzen Peter auf die nächsthöhere Ebene. Alternativ könnte man sich halt die Faxe woanders hinkommen lassen. Natürlich an eine dienstliche Nummer - z.B. die Telefonzentrale der VG. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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