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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGEZ für Feuerwehr wer zahlt?83 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen384631
Datum05.02.2007 17:09      MSG-Nr: [ 384631 ]26641 x gelesen

Wenn das so einfach wäre...

Einfach ist bei denen nichts... Mal eine nette GEZ-Geschichte:

Während meiner Ausbildung war ich von der Bezahlung der Gebühr befreit, da ich zu wenig Einkommen hatte. Soweit so gut...

Da ich mich nie angemeldet hatte, dachte ich irgendwann daran einfach die Befreiung auslaufen zu lassen und dann einfach zu "vergessen" mich anzumelden. Wäre ja nun doch einiges weniger an Papierkram. Aber: Da ich mich befreien lassen habe, galt dies gleichzeitig als Anmeldung und schwupps war die Rechnung da. Dumm gelaufen...

Also wieder befreien lassen. Dann kam die BW-Zeit. Nochmals weniger Geld zur Verfügung und mal wieder einen Befreiungsantrag gestellt. Man teilte mir darauf hin mit, daß ich aufgrund meines hohen einkommens nicht mehr befreiungswürdig bin. Hääää?

Anruf bei der GEZ: Eine nette Damen war total betroffen und konnte sogar mein Problem bzw. die vorligende Diskrepanz nachvollziehen (zumindest tat sie so). Dummerweise war sie für solche Einspüche nicht zuständig. "So etwas klärt in ihrem Fall der Hessische Rundfunk."

Es war Freitag Mittag. An anderen Wochentagen war es aufgrund des Wehrdienstes nicht wirklich leicht jemanden anzurufen. Ruck-zuck die mir vorliegende Nummer gewählt und sogar jemanden ans Telefon bekommen. Das daraufhin folgende Gespräch gebe ich in Stichpunkten wieder:

- "Ich bin hier der Abteilungsleiter (Gruppenleiter?)"
- "Ich bin derzeit alleine hier und eigentlich nicht zuständig."
- "Rufen sie doch wananders an, da sind meine Mitarbeiter da.Sollen die sich doch darum kümmern."
- "Wie, Soldat sind sie? Als Wehrdienstleistender erhalten sie doch mehr als 3000 (!) Mark im Monat! Sie verdienen mehr als genug."

Was ich mir nach diesem Gespräch bezüglich meines Gesprächspartners gedacht habe, behalte ich aus juristischen Gründen für mich. Ich habe mich anschließend mit sanften Gedanken an meine Braut beruhigt... ;-)


"Erst wenn das Abmelden von Rundfunkgeräten zur Massenbewegung geworden ist, werden wir auf ein demokratisches, funktionierendes und für die Menschen sinnvolles öffentlich-rechtliches Rundfunksystem hoffen können."

Dieses Zitat (welches übrigens kein Boykottaufruf sein soll), deckt sich zufällig mit meiner Meinung.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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