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1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Rheinland-Pfalz:

Die ADD ist eine obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz, die als Bindeglied zwischen dem Innenministerium und den kommunalen Selbstverwaltungsbehörden agiert. Sie nimmt hierbei diverse Aufgaben in Form eines "Servicecenters" für das Innenministerium war, z. B. die Bearbeitung und Bewilligung von Zuwendungsanträgen für den Großteil der Feuerwehrfahrzeuge.

=> www.add.rlp.de
Feuerwehreinsatzzentrale, in RLP von jeder Verbandsgemeinde (VG) vor zuhaltende ortsfeste Führungseinrichtung
Feuerwehreinsatzzentrale, in RLP von jeder Verbandsgemeinde (VG) vor zuhaltende ortsfeste Führungseinrichtung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGEZ für Feuerwehr wer zahlt?83 Beiträge
AutorCarm8en 8g., Buch / RLP384632
Datum05.02.2007 17:20      MSG-Nr: [ 384632 ]26727 x gelesen

Also eine Instanz höher gibt es bei der VG nicht. Der Bürgermeister hat keinen Dienstvorgesezten. Die ADD kümmert sich eh nicht drum.
DIE FEZ (nicht FZ) bekommt das Alarmfax von der Leitstelle. Die Teileinheit, die den Einsatz fäht, bekommt später von der FEZ die Unterlagen, da sie ja den Bericht schreiben muß. Also gibt es nur ein Faxgerät in der FEZ. Dabei würde uns ja ein altes ausgesondertes Fax der Verwaltung genügen...
Ach ja, PC und Drucker haben wir uns natürlich auch selbst gekauft.



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