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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | GEZ für Feuerwehr wer zahlt? | 83 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 384670 | |||
Datum | 05.02.2007 22:17 MSG-Nr: [ 384670 ] | 26572 x gelesen | |||
Reicht das Argument von Warn- und Verkehrsfunk ür einen Stützpunkt schon aus? Mindestens für ein Stationäres und ein weiteres in einem ELW schon. Weitere Geräte allenfalls in Fahzeugen mit denen regelmäßig weitere Strecken (überörtlich) zurückgelegt werden. Ist Ausbildung für den Fernseher ein Argument? Ja, auch für einen Videorekorder, welcher ja auch als Empfangsgerät zählt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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