alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Einsatzleitwagen
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGEZ für Feuerwehr wer zahlt?83 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen384670
Datum05.02.2007 22:17      MSG-Nr: [ 384670 ]26572 x gelesen

Reicht das Argument von Warn- und Verkehrsfunk ür einen Stützpunkt schon aus?

Mindestens für ein Stationäres und ein weiteres in einem ELW schon. Weitere Geräte allenfalls in Fahzeugen mit denen regelmäßig weitere Strecken (überörtlich) zurückgelegt werden.


Ist Ausbildung für den Fernseher ein Argument?

Ja, auch für einen Videorekorder, welcher ja auch als Empfangsgerät zählt.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.148


GEZ für Feuerwehr wer zahlt? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt