Geschrieben von Andreas LeutweinUnd wenn ich als zuständiger Ersthelfer in einem Berreich arbeite wo das öfter vorkommt dann erst Recht.
Sicher? Als Ersthelfer hast du "erste" Hilfe zu leisten, also solange bis qualifizierte Hilfe möglich ist. Und wenn sich einer im Betrieb die Pfote verbrennt, dann reicht kühlen schon lange aus, wenn in absehbarer Zeit der Werksgesundheitsdienst oder wie mans nennen will Maßnahmen ergreift. Wenn jemand da ist, der bewiesener Maßen mehr Ahnung von der Materie hat (ja, auch selbst dann wenn es sich um Kleinigkeiten handelt), dann pfusch ich doch net rum.
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