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Thema | Brandwundensalbe = Medikament | 13 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 385244 | ||
Datum | 09.02.2007 12:52 MSG-Nr: [ 385244 ] | 5619 x gelesen | ||
Geschrieben von Benjamin Pohl Zählt nun die Salbe als Medikament, oder nicht? Anwendung von Salben fällt meines Wissens in den Begriff der Behandlungspflege, damit ist es eine Maßnahme auf ärztliche Anweisung und außerhalb der Befugnisse zur Ersten Hilfe. Selbstverständlich ist das aber auch eine Grauzone, die z. B. jährlich vermutlich von Hunderten von DLRG-Kräften genutzt wird, um insektenstichgeplagten Mitbürgern eine Linderung mittels des aus irgendeinem Grund immer in den Kästen zu findenden Insektenstichgels zu verschaffen. Ich sehe das so: Wenn der geringfügig (!) Verletzte es wünscht, sich aus der aus irgendeinem Grund anwesenden Salbentube etwas zu applizieren, dann zählt das zu seinem persönlichen Lebensbereich und ich kann ihn nicht dran hindern. Im Rahmen von EH-Tätigkeiten käme mir derartiges aber nicht als Maßnahme in den Sinn, die ich selbst durchführe. | ||||
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