alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBeförderung zum OFM/HFM5 Beiträge
AutorJan 8M., Saarbrücken / Saarland385279
Datum09.02.2007 15:56      MSG-Nr: [ 385279 ]4645 x gelesen

Hallo

Geschrieben von Hinrich Kochich würde mal im Brandschutzgesetz nachschauen

besser wäre wohl die Brandschutzorganisationsverordnung und da steht folgendes:


Es können befördert werden:
...
2.) ein Feuerwehrmann zum Oberfeuerwehrmann nach vierjähriger Dienstzeit als Feuerwehrmann;
eine abgeschlossene Ausbildung zum Truppführer nach der jeweils geltenden Feuerwehr-
Dienstvorschrift ist nachzuweisen;
3.) ein Oberfeuerwehrmann zum Hauptfeuerwehrmann nach einer Gesamtdienstzeit von mindestens
15 Jahren, gerechnet ab dem Tage des Eintritts in die aktive Feuerwehr;


eine Anrechnung gibt es nur bei der Ernennung zum FM:
1.)3 ein Feuerwehranwärter zum Feuerwehrmann, wenn die Feuerwehrgrundausbildung nach
der jeweils geltenden Feuerwehr-Dienstvorschrift und eine mindestens zweijährige Tätigkeit
im Einsatz- und Ausbildungsdienst nachgewiesen wird.
War der Feuerwehranwärter bereits Angehöriger der Jugendfeuerwehr und kann er den Erwerb
der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr nachweisen, so wird ihm die
Hälfte der Zeit in der Jugendfeuerwehr auf die Ausbildungszeit angerechnet, höchstens jedoch
ein Jahr;


Gruß Jan


Dies ist meine eigene Meinung

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

2.734


Beförderung zum OFM/HFM - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt