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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaAbschließen von Heizungsräumen7 Beiträge
AutorUrba8n M8., Ulm / Baden Würtemberg385905
Datum12.02.2007 17:50      MSG-Nr: [ 385905 ]5530 x gelesen

Hallo Forumsgemeinde

Geschrieben von Philipp MondrikOk, ich definiere genauer: Es handelt sich um einen Raum, in dem eine Zentralgasheizung installiert ist.

Die Unterscheidung die gemeint ist :

Aufstellraum : Heizleistung Kessel < 50 KW
__.Heizraum : Heizleistung Kessel > 50 KW

dementsprechend gibts dann jeweilige Vorschriften


Schöne Grüße



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