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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Abschließen von Heizungsräumen | 7 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 385963 | ||
Datum | 12.02.2007 22:03 MSG-Nr: [ 385963 ] | 5662 x gelesen | ||
Geschrieben von Philipp Mondrik da mir leider nicht die entsprechenden Regelwerke zu Verfügung stehen Feuerungsverordnung NRW Wie die Vorredner schon sagten steht dort zum "Verschlußzustand" nichts drin. Die Anlagen größer 50 KW müssen einen Notschalter außerhalb des Raumes haben. Zusätzlich gelten aber bei Gas die Technischen Anschlußbedingungen TAB eures Energieversorgers, dort solltest Du ebenfalls Einblick nehmen. Dort wird u. U. auch gefordert sein, daß der Hauptgashahn sich ohne Schlüssel erreichen läßt. Gruß, (Jo)sef Mäschle. -------------------------- Natürlich, bewußte militärische Disziplin entsteht nicht von allein. Sie entsteht nur auf der Grundlage einer prinzipienfesten proletarischen Klassenposition und unerschütterlicher marxistisch-leninistischer Überzeugungen, einer festen Einstellung zu unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat und zu seinen Machtorganen. Zivilverteidigung, Lehrbuch für die Klasse 9, 1979. | ||||
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