News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger - Tauglichkeit | 7 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 386370 | ||
Datum | 14.02.2007 17:38 MSG-Nr: [ 386370 ] | 7492 x gelesen | ||
Hallo Kai, als aller erstes wirst du zum Arzt geschickt, der die Tauglichkeit zum Tragen von schwerem Atemschutz (nach dem sogenannten Grundsatz G26.3) bescheinigen muss. dann kommt der Lehrgang. Es sit richtig, dass du jährlich eine Atemschutzübungsanlage besuchen musst, die Anforderunge hierbei sind mit denen des Lehrganges zu verlgleichen. Es geht darum, eine genau definierte körperliche Leistung (je nach dem: Laufband, Endlosleiter, Kriechtunnel ...) zu erbringen. Frag doch einfach deine Kameraden, falls du es genauer wissen willst. Generell solltest du schon "von selbst" dazu bereit sein, die Tätigkeit des AGT auszuführen, und nicht nur weil du dazu überredet wurdest. Grüße Magnus | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|