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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Versicherungsschutz beim Mitüben mit meiner 'alten Feuerwehr'??? | 19 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 386584 | |||
Datum | 15.02.2007 18:39 MSG-Nr: [ 386584 ] | 6903 x gelesen | |||
Scheint wohl bei den LFV verbreitet zu sein sich eine "neumodische" Mailadresse zu machen aber dann doch nicht zu antworten. Sehr schade sowas... Der DFV antwortet manchmal sogar auf Briefe nicht. Ich weiß zwar, daß man im Feuerwehrbereich etwas konservativer ist (manchmal sogar zum Glück) aber das Medium "Brief" dürften die da bereits kennen - oder? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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