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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Versicherungsschutz beim Mitüben mit meiner 'alten Feuerwehr'??? | 19 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 386601 | ||
Datum | 15.02.2007 20:47 MSG-Nr: [ 386601 ] | 6903 x gelesen | ||
Hallo, ist doch ne ganz einfache Geschichte. Du bleibst Mitglied in deiner "alten" Feuerwehr und wirst Mitglied in der deines neuen Wohnortes. Teilnahme an Ausbildungs-/Fortbildungsdiensten kannst du dir ja schriftlich von deinem neuen Wehrführer/Ortsbrandmeister bestätigen lassen ,zur Vorlage bei deiner alten Wehr. Mit FUK's sollte es dann definitiv keine Probleme geben! Das einzige was du ggf. beachten mußt ist die Anerkennung von Ausbildungen,das kann bundeslandübergreifend etwas anders sein,zumindest ab Gruppenführerausbildung aufwärts Gruß Lars | ||||
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