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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Versicherungsschutz beim Mitüben mit meiner 'alten Feuerwehr'??? | 19 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 386664 | ||
Datum | 16.02.2007 09:50 MSG-Nr: [ 386664 ] | 6914 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Lars Ballhause Teilnahme an Ausbildungs-/Fortbildungsdiensten kannst du dir ja schriftlich von deinem neuen Wehrführer/Ortsbrandmeister bestätigen lassen ,zur Vorlage bei deiner alten Wehr. Und warum sollte es keine Probleme geben? Ob der Wehrführer/Ortsbrandmeister oder sonstwer die Teilnahme bestätigt ist für den Versicherungsschutz völlig egal. Wenn der Threadopener aus eigenem Interesse mit seiner alten Feuerwehr mitübt, dann ist das sein Privatvergnügen, warum sollte da gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bestehen? Versichert ist er, wenn ihn sein Wehrführer/Ortsbrandmeister zur Ausbildung formell dahin entsendet und der Wehrführer/Ortsbrandmeister tut gut daran diese Entsendung VORHER und möglichst schriftlich festzuhalten. Ob der Wehrführer/Ortsbrandmeister das macht steht auf einem anderen Blatt. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | ||||
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