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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVersicherungsschutz beim Mitüben mit meiner 'alten Feuerwehr'???19 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio386664
Datum16.02.2007 09:50      MSG-Nr: [ 386664 ]6914 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Lars BallhauseTeilnahme an Ausbildungs-/Fortbildungsdiensten kannst du dir ja schriftlich von deinem neuen Wehrführer/Ortsbrandmeister bestätigen lassen ,zur Vorlage bei deiner alten Wehr.

Mit FUK's sollte es dann definitiv keine Probleme geben!


Und warum sollte es keine Probleme geben?
Ob der Wehrführer/Ortsbrandmeister oder sonstwer die Teilnahme bestätigt ist für den Versicherungsschutz völlig egal. Wenn der Threadopener aus eigenem Interesse mit seiner alten Feuerwehr mitübt, dann ist das sein Privatvergnügen, warum sollte da gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bestehen? Versichert ist er, wenn ihn sein Wehrführer/Ortsbrandmeister zur Ausbildung formell dahin entsendet und der Wehrführer/Ortsbrandmeister tut gut daran diese Entsendung VORHER und möglichst schriftlich festzuhalten. Ob der Wehrführer/Ortsbrandmeister das macht steht auf einem anderen Blatt.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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