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Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVersicherungsschutz beim Mitüben mit meiner 'alten Feuerwehr'???19 Beiträge
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern386677
Datum16.02.2007 10:26      MSG-Nr: [ 386677 ]6878 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Stephan BreuerNicht in allen Bundesländern ist es zulässig Mitglied in mehr als einer FF zu sein.
In Bayern soll dies laut dem Gesetzentwurf für das BayFwG demnächst erlaubt sein. Ob diese Regelung, die eigentlich für die Feuerwehren in Arbeits- und Wohnort gedacht ist, auch im vorliegenden Fall greifen würde, kann ich nicht beurteilen.

Grüße
Magnus



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Versicherungsschutz beim Mitüben mit meiner 'alten Feuerwehr'??? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt