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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Versicherungsschutz beim Mitüben mit meiner 'alten Feuerwehr'??? | 19 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 386677 | ||
Datum | 16.02.2007 10:26 MSG-Nr: [ 386677 ] | 6878 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Stephan Breuer Nicht in allen Bundesländern ist es zulässig Mitglied in mehr als einer FF zu sein. In Bayern soll dies laut dem Gesetzentwurf für das BayFwG demnächst erlaubt sein. Ob diese Regelung, die eigentlich für die Feuerwehren in Arbeits- und Wohnort gedacht ist, auch im vorliegenden Fall greifen würde, kann ich nicht beurteilen. Grüße Magnus | ||||
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