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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdienstausfallentschädigung wie wird es bei Euch gehandhabt? | 53 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8V., Edemissen / Niedersachsen | 386686 | ||
Datum | 16.02.2007 11:38 MSG-Nr: [ 386686 ] | 30243 x gelesen | ||
Um die Frage zu beantworten, muss ich erst einmal weiter ausholen. Ich bin Angest. in einer Gemeinde und Sachbearbeiter für das Feuerwehrwesen(FF). Lt. Satzung haben wir die Höchstsätze von 30?/Std. bzw. 200?/Tag. Warum das selten vorkommt kann ich nicht sagen, in den Jahren habe ich keine Anträge auf verdienstausfall von Selbständigen erhalten. hier mal ein Auszug aus der Satzung: "Ein Entschädigungsanspruch besteht nur für den nachgewiesenen tatsächlich entstandenen Verdienstausfall, soweit er durch die ehrenamtliche Tätigkeit bzw. Ratsmitgliedstätigkeit für die Samtgemeinde entstanden ist." "Die Entschädigung für Verdienstausfall wird auf höchstens 30,00 Euro je Stunde und 200,00 Euro je Tag begrenzt." | ||||
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