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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerdienstausfallentschädigung wie wird es bei Euch gehandhabt?53 Beiträge
AutorCarm8en 8g., Buch / RLP386689
Datum16.02.2007 11:50      MSG-Nr: [ 386689 ]30176 x gelesen

Geschrieben von Harald VogtLt. Satzung haben wir die Höchstsätze von 30€/Std. bzw. 200€/Tag.
Also das, was ihr dem FwM auf Antrag zahlt oder das, wass ihr für einen Einsatz in Rechnung stellt?

Geschrieben von Harald VogtEin Entschädigungsanspruch besteht nur für den nachgewiesenen tatsächlich entstandenen Verdienstausfall, soweit er durch die ehrenamtliche Tätigkeit bzw. Ratsmitgliedstätigkeit für die Samtgemeinde entstanden ist.
Also ihr habt keine Pauschale für Selbstständige. Wie werden denn AG von Angestellte behandelt? Die müssen dann die Lohn- und Lohnnebenkosten einreuchen?

Geschrieben von Harald VogtDie Entschädigung für Verdienstausfall wird auf höchstens 30,00 Euro je Stunde und
200,00 Euro je Tag begrenzt.

Un wenn man mehr Aufall hatte? Ich kenne das Feuerwehrgesetz von Euch nicht sondern nur das LBKG RLP, ob das was geregelt ist?



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