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Niedersachsen
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerdienstausfallentschädigung wie wird es bei Euch gehandhabt?53 Beiträge
AutorHara8ld 8V., Edemissen / Niedersachsen386692
Datum16.02.2007 12:13      MSG-Nr: [ 386692 ]30309 x gelesen

Geschrieben von Carmen FuchsAlso das, was ihr dem FwM auf Antrag zahlt oder das, wass ihr für einen Einsatz in Rechnung stellt?

Die Beträge beziehen sich auf die Zahlung an den Selbständigen auf Antrag.
Die evtl. Kosten für den Einsatz rechne ich nach einer Gebührensatzung mit festen Beträgen je Std. ab.

Geschrieben von Carmen FuchsAlso ihr habt keine Pauschale für Selbstständige. Wie werden denn AG von Angestellte behandelt? Die müssen dann die Lohn- und Lohnnebenkosten einreuchen?


Die Arbeitgeber zahlen erst einmal den Lohn/Gehalt weiter und stellen der Gemeinde die Lohn- und Lohnnebenkosten für die Ausfallzeiten (Einsatz/Lehrgang) in Rechnung.


>Die Entschädigung für Verdienstausfall wird auf höchstens 30,00 Euro je Stunde und
200,00 Euro je Tag begrenzt.

Das bezieht sich auf die Selbständigen.

Ansonsten greift das Nds. Brandschutzgesetz



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