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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerdienstausfallentschädigung wie wird es bei Euch gehandhabt?53 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg386695
Datum16.02.2007 12:23      MSG-Nr: [ 386695 ]30316 x gelesen

hallo

Geschrieben von Harald VogtEin Entschädigungsanspruch besteht nur für den nachgewiesenen tatsächlich entstandenen Verdienstausfall,

Wie weisst denn nun ein Selbstständiger seine konkreten Verdienstausfall nach?


MkG Jürgen Mayer

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