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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerdienstausfallentschädigung wie wird es bei Euch gehandhabt?53 Beiträge
AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW386719
Datum16.02.2007 14:31      MSG-Nr: [ 386719 ]30194 x gelesen

Hallo

Geschrieben von Jakob Theobaldber Achtung!! Schichtarbeiter legen bei Einsätzen unter Umständen drauf!
Schichtarbeiter erhalten nur ihren Normalen Grundlohn, Nachtzulage, Steuerfreibeträge sowie die Schichtzulage werden nicht erstattet (Begründung: Man hat sie ja nicht erarbeitet). Das kann übers Jahr hinweg ein paar hundert Euronen ausmachen! Zumindest stellt der AG diese Zulagen der Verwaltung nicht in Rechnung und zahlt diese auch nicht an den FA (SB).
Hmm da lann ich dir leider nicht zustimmen. Im FSHG steht:

Geschrieben von ---FSHG--- Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus dem Dienst keine Nachteile im
Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen,
Übungen und Lehrgängen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der
Gemeinde entfällt für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr die Pflicht zur Arbeits- oder
Dienstleistung. Die Arbeitgeber oder Dienstherren sind verpflichtet, für diesen Zeitraum
Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen,
die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären;



Wenn ich das richtig verstehe, müssen auch die Zulagen gezahlt werden. Wenn nicht, darf man sich nicht wundern, wenn Schichtarbeiter nicht zu Einsätzen kommen.


MkG Axel


____________________________________________

Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

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Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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