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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerdienstausfallentschädigung wie wird es bei Euch gehandhabt?53 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz386728
Datum16.02.2007 15:59      MSG-Nr: [ 386728 ]30159 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Axel UrbanHmm da lann ich dir leider nicht zustimmen. Im FSHG steht:

Als ich mich über die geringe Höhe meiner SFN gewundert habe, wurde mir auf Nachfrage dies so mitgeteilt. Zulagen wurden nicht erarbeitet, also auch keine Zahlung.

Geschrieben von Axel UrbanWenn ich das richtig verstehe, müssen auch die Zulagen gezahlt werden. Wenn nicht, darf man sich nicht wundern, wenn Schichtarbeiter nicht zu Einsätzen kommen.

Siehe oben. Es wird nur der normale Grundlohn gezahlt. Müsste man mal untersuchen. Bei einer normalen Tagschicht geht ja nichts verloren. Interessant werden dann die Nachtschichten, die Sonn- und Feiertagsschichten und Schichten an "Hochfeiertagen" also Feiertag-Nachtschicht auf einer Feiertag. Wenn wir gerade dabei sind, Stundegutschriften im AZV und SFN Speicher gibt es bei Fehlzeiten aufgrund von Feuerwehreinsätzen auch nicht.

Wobei auch die Schichtführer so flexibel sind evtl. Verspätungen wegen Einsätzen nicht weiterzumelden.

Aber in 10 Jahren Schichtarbeit habe ich erst 1 Arbeitschicht versäumt. Als Schichtler ist man ja zu den unmöglichsten Zeiten zu Hause bzw. auf der Arbeit :-)

Gruß vom Donnersberg

Jakob


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