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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerdienstausfallentschädigung wie wird es bei Euch gehandhabt?53 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg386736
Datum16.02.2007 17:40      MSG-Nr: [ 386736 ]30246 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Marc DickeyEinkommen lt. Steuerbescheid des Vorjahres geteilt durch Arbeitsstunden ist definitiv nicht wirklich sinnvoll.

richtig - das würde bedeutet das man der Stadt sein Einkommen offenlegt ;-()

Und wie wird die Anzahl der Arbeitstunden ermittelt?

Welcher Selbstständige hat eine Stechuhr?


MkG Jürgen Mayer

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