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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdienstausfallentschädigung wie wird es bei Euch gehandhabt? | 53 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 386854 | ||
Datum | 17.02.2007 18:11 MSG-Nr: [ 386854 ] | 30205 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Carmen Fuchs hochstens... Wie muß der Selbstständige seinen Ausfall denn nachweisen? ... wieso ? Das sieht doch auch das LBKG von RLP nicht vor. § 13 (6) sieht für FA die nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen einen pauschalierten Satz als Verdienstausfall vor. Und Selbständige stehen definitionsgemäß eben in keinem Arbeitsverhältnis. Deckt sich da übrigens mit dem hessischen HBKG in § 11 (3) letzter Satz. Gruss Gerhard | ||||
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