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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerdienstausfallentschädigung wie wird es bei Euch gehandhabt?53 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen386854
Datum17.02.2007 18:11      MSG-Nr: [ 386854 ]30205 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Carmen Fuchshochstens... Wie muß der Selbstständige seinen Ausfall denn nachweisen?
Und wenn der Selbstständige einen höheren Ausfall nachweisen kann? Deckt das Brandschutzgesetz das nicht ab?


... wieso ?

Das sieht doch auch das LBKG von RLP nicht vor. § 13 (6) sieht für FA die nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen einen pauschalierten Satz als Verdienstausfall vor.
Und Selbständige stehen definitionsgemäß eben in keinem Arbeitsverhältnis.

Deckt sich da übrigens mit dem hessischen HBKG in § 11 (3) letzter Satz.

Gruss
Gerhard



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