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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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Bürgerliches Gesetzbuch
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RubrikAtemschutz zurück
ThemaPrüfung von Anbauteilen usw., war: Tasche für Rett/Sicherungstrupp37 Beiträge
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen386967
Datum18.02.2007 18:45      MSG-Nr: [ 386967 ]17427 x gelesen

Geschrieben von Ulrich Cimolino
Dir ist klar, dass das zwar die Meinung der dt. Prüfstelle dafür ist (es aber in Europa zu dem Thema noch ein paar mehr - und durchaus sehr andere Meinungen gibt!) - UND dass die genau damit ihr Geld verdienen?

Ja und?! Wenn die deutsche Prüfstelle sagt, daß ich nur das Teil XY an das Atemschutzgerät bauen darf, dann tue ich doch sicher Gutes daran, auch dieses so zu tun. Auch wenn die damit ihr Geld verdienen. Schließlich ist die EXAM (wenn auch im Besitz der Fa. Auer, so weit ich weiß) immer noch ein unabhängiges Prüfinstitut...., oder?

Du schreibst nebenbei ja auch ein paar Büchlein und verdienst damit VERMUTLICH auch ein wenig Geld nebenbei. Aber deswegen ist doch auch nicht alles falsch was Du sagst/schreibst....

Geschrieben von Ulrich Cimolino
Es gibt m.W. fast keine zugelassenen Taschen für die PA - und es wird auch keine geben, weil das keiner bezahlen kann.
Davon ab ist es m.E. keine Verbindung mit dem PA, wenn man eine Schlaufe aufschiebt o.ä. (Vgl. jahrelange Diskussion zu dem Prüfungswahnsinn um die PSA...)


Ja, das ist Deiner Erachtung nach so. Aber ja nicht die des Herstellers, in diesem Fall von der Fa. Dräger.
Die sagen, daß bei nicht zu gelassenen Anbauteilen die Betriebserlaubnis erlischt. Also würde ich dann mit einem nicht mehr zugelassenen Gerät in den Einsatz gehen.

Macht Ihr das in Düsseldof so?!
Dann kannst Du mir als Branddirektor (?) auch sagen, was für rechtliche Konsequenzen das hat?!

Geschrieben von Christian Fischer
Es baut hier keinen an sicherheitsrelevanten Teilen wie dem Druckminderer, dem LA,... rum.
Wenn wir uns aber Gedanken darüber machen, ob wir eine Tasche an der PA-Begurtung befestigen können, dann können wir uns auch gleich eine neue Aufgabe suchen. Vielleicht Schachspielen oder so.
Daß die Hersteller im Sinne der Produkthaftung so etwas schreiben müssen ist klar. Dieses Thema sollte uns allerdings erst mal egal sein, da wir als Anwender mit der Produkthaftung nichts zu tun haben.


Das würde ich so nicht sagen. Bei unsachgemäßem Gebrauch (abweichend von der Gebrauchsanweisung o.Ä.) erlischt die Produkthaftung....

denn auch Wikipedia sagt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Produkthaftung
"Produkthaftung im weiteren Sinne ist ein Teilbereich des Schuldrechts aus unerlaubter Handlung gem § 823 ff. BGB sowie der durch Rechtsfortbildung entwickelten Institute der Positiven Vertragsverletzung (pVV) und der culpa in contrahendo (cic, Verschulden vor Vertragsabschluß), die mittlerweile auch im BGB codifiziert sind (§ 241 Abs. 2 BGB mit § 280 Abs. 1 BGB).

Die Produkthaftung bezeichnet die Haftung auf Schadenersatz für die Lieferung einer fehlerhaften Kaufsache und für Schäden, die dadurch an anderen Rechtsgütern entstehen.

Die Haftung besteht zunächst gegenüber jedem Abnehmer auf Grundlage der vertraglichen und deliktischen Haftung, wenn ein Verschulden des Herstellers belegt werden kann."


Und der Hersteller (bleiben wir bei Dräger) hat mit Sicherheit kein mangelhaftes Gerät geliefert, wenn man verbotenerweise ein nicht vom Hersteller zugelassenes Anbauteil verwendet und in Folge dessen das Gerät an sich beschädigt/zerstört wird....!

Mensch, Ihr verwendet doch auch nur für das Atemschutzgerät zu gelassene Teile wie die zugelassene Atemluftflasche, den zugelassenen Lungenautomaten und den zugelassenen Atemanschluß für die Kombination der Teile, oder????


Gruß
Lars


P.S.:
alles meine persönliche Meinung

http://www.feuerwehr-oerel.de
http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

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