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RubrikAtemschutz zurück
ThemaPrüfung von Anbauteilen usw., war: Tasche für Rett/Sicherungstrupp37 Beiträge
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen386970
Datum18.02.2007 18:57      MSG-Nr: [ 386970 ]16928 x gelesen

Geschrieben von Christian Fischer
Das ist aber nicht mein Problem.
Meine Versorgung kommt bei einem Unfall aus
- der gesetzlichen Unfallversicherung nach SGB VII
- meine privaten Unfallversicherung
- meiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit der Frage der Produkthaftung dürfen sich dann diese rumschlagen, wenn sie den Hersteller in Regress nehmen wollen.


Auch wenn Du grob vorsätzlich handelst?!
Denn genau das ist der Fall, wenn Du weißt, daß Du es nicht darfst, es aber trotzdem tust. Genauso also, wenn Du weißt, daß Du diese Teile nicht anbauen darfst (weil nicht vom Hersteller zu gelassen), es aber totzdem machst.....

Man muß es ja nicht noch unbedingt herausfordern, wenn man weiß, daß es nicht erlaubt ist.

Geschrieben von Christian Fischer
Das ist die Frage. Wer verwendet alles Dräger Atemanschlüsse an Auer Geräten/ Lungenautomaten?

Wir nicht, alles rein Dräger! :-)
Und sind genau diese Kombinationen miteinander geprüft?



Gruß
Lars


P.S.:
alles meine persönliche Meinung

http://www.feuerwehr-oerel.de
http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

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