News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Prüfung von Anbauteilen usw., war: Tasche für Rett/Sicherungstrupp | 37 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 386972 | ||
Datum | 18.02.2007 19:07 MSG-Nr: [ 386972 ] | 16996 x gelesen | ||
Geschrieben von Lars Tiedemann Auch wenn Du grob vorsätzlich handelst?! a) es gibt keinen groben Vorsatz, sondern nur Vorsatz b) ist mein Handeln nicht auf den Erfolg des Schadens ausgelegt (also nicht vergleichbar damit wenn sich der Zahnarzt mit Absicht den Daumen abhackt, um seine Versicherung zu kassieren). Geschrieben von Lars Tiedemann Denn genau das ist der Fall, wenn Du weißt, daß Du es nicht darfst, es aber trotzdem tust. Genauso also, wenn Du weißt, daß Du diese Teile nicht anbauen darfst (weil nicht vom Hersteller zu gelassen), es aber totzdem machst..... Das wäre dann der Fall, wenn ich eine Veränderung vornehmen würde welche die Funktions- und Betriebssicherheit des Gerätes beeinträchtigen würde und dies auf Grund meines zu erwartenden Wissens mir auch hätte klar sein müssen. Da fallen aber m.E. Taschen an der Begurtung nicht darunter. Wie schon geschrieben. Wenn wir das Papier der EXAM unreflektiert 1:1 umsetzen (und auch auf andere PSA übertragen, denn da gilt das selbe), dann können wir den Betrieb einstellen. Keine FuG in der Tasche der Einsatzjacke, keinen Haltgurt, keinen PA über der Jacke (und da passiert nachweislich etwas, da das isolierende Luftpolster zusammengepresst wird),... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|