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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Prüfung von Anbauteilen usw., war: Tasche für Rett/Sicherungstrupp | 37 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 386973 | ||
Datum | 18.02.2007 19:11 MSG-Nr: [ 386973 ] | 16903 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Lars Tiedemann Wenn die deutsche Prüfstelle sagt, daß ich nur das Teil XY an das Atemschutzgerät bauen darf, dann tue ich doch sicher Gutes daran, auch dieses so zu tun. Das Problem ist u.a., dass andere Prüfstellen da durchaus eine etwas abweichende Meinung haben. Geschrieben von Lars Tiedemann Schließlich ist die EXAM (wenn auch im Besitz der Fa. Auer, so weit ich weiß) Ich habe keine Ahnung woher du das weißt oder wissen willst, aber die Exam ist nicht im Besitz der Firma Auer. Geschrieben von Lars Tiedemann Aber ja nicht die des Herstellers, in diesem Fall von der Fa. Dräger. Es erlischt weniger die Betriebserlaubnis. Vielmehr verwendet man eine Kat. III PSA, die so nicht baumustergeprüft ist, das ist nicht zulässig. Geschrieben von Lars Tiedemann Mensch, Ihr verwendet doch auch nur für das Atemschutzgerät zu gelassene Teile wie die zugelassene Atemluftflasche, den zugelassenen Lungenautomaten und den zugelassenen Atemanschluß für die Kombination der Teile, oder???? Ich kenne nur sehr wenige Feuerwehren die das machen. Da wird munter rumkombiniert: Interspiro-PA mit Dräger Flasche an Auer Maske usw. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | ||||
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