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Persönliche Schutzausrüstung
RubrikAtemschutz zurück
ThemaPrüfung von Anbauteilen usw., war: Tasche für Rett/Sicherungstrupp37 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio386973
Datum18.02.2007 19:11      MSG-Nr: [ 386973 ]16903 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Lars TiedemannWenn die deutsche Prüfstelle sagt, daß ich nur das Teil XY an das Atemschutzgerät bauen darf, dann tue ich doch sicher Gutes daran, auch dieses so zu tun.

Das Problem ist u.a., dass andere Prüfstellen da durchaus eine etwas abweichende Meinung haben.

Geschrieben von Lars TiedemannSchließlich ist die EXAM (wenn auch im Besitz der Fa. Auer, so weit ich weiß)

Ich habe keine Ahnung woher du das weißt oder wissen willst, aber die Exam ist nicht im Besitz der Firma Auer.

Geschrieben von Lars TiedemannAber ja nicht die des Herstellers, in diesem Fall von der Fa. Dräger.
Die sagen, daß bei nicht zu gelassenen Anbauteilen die Betriebserlaubnis erlischt.


Es erlischt weniger die Betriebserlaubnis. Vielmehr verwendet man eine Kat. III PSA, die so nicht baumustergeprüft ist, das ist nicht zulässig.


Geschrieben von Lars TiedemannMensch, Ihr verwendet doch auch nur für das Atemschutzgerät zu gelassene Teile wie die zugelassene Atemluftflasche, den zugelassenen Lungenautomaten und den zugelassenen Atemanschluß für die Kombination der Teile, oder????


Ich kenne nur sehr wenige Feuerwehren die das machen. Da wird munter rumkombiniert: Interspiro-PA mit Dräger Flasche an Auer Maske usw.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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