alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikAtemschutz zurück
ThemaPrüfung von Anbauteilen usw., war: Tasche für Rett/Sicherungstrupp37 Beiträge
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen386975
Datum18.02.2007 19:19      MSG-Nr: [ 386975 ]16930 x gelesen

Geschrieben von Christian Fischer
a) es gibt keinen groben Vorsatz, sondern nur Vorsatz

Da habe ich Vorsatz geschrieben, aber an Fahrlässigkeit gedacht, I´m sorry! :-)


Geschrieben von Christian Fischer
Das wäre dann der Fall, wenn ich eine Veränderung vornehmen würde welche die Funktions- und Betriebssicherheit des Gerätes beeinträchtigen würde und dies auf Grund meines zu erwartenden Wissens mir auch hätte klar sein müssen.
Da fallen aber m.E. Taschen an der Begurtung nicht darunter.


Ja, wieder einmal Deines Erachtens nach und wie schon vorher, die von Cimolino. Aber zum x-mal: nicht die des Herstellers, der sagt, daß bei nicht zugelassenen Anbauteilen die Betriebserlaubnis erlischt. Ob wir/Du daß nun genauso sehen oder nicht, Betriebserlaubnis erloschen ist erloschen....


Nehmen wir doch mal folgendes Szenario an:
Du bist im Innenangriff und mitsamt Deiner Ausrüstung (also auch PA mit "unerlaubten" Anbauteil, ob nun fest verbunden oder irgendwie drüger geschoben sei dahin gestellt) kurzzeitig direkter Beflammung ausgesetzt.

Der PA sollte dem Stand halten, weil dafür geprüft und danach zugelassen. Wie sieht das aber mit dem Holster aus (dem verbotenen Anbauteil)?! Das fängt vielleicht Feuer (oder aus welchem Material ist so was?! Lasse mich ja gerne weiterbilden....) und in Folge dessen brennt dann auch der Schultergurt des PA durch (weil der ja auch nur kurzzeitiger Beflammung stand hält)

Vielleicht ein bißchen weit hergeholt, aber vielleicht auch nicht unmöglich. Das hätte dann schon Auswirkungen auf die Betriebssicherheit....


Gruß
Lars


P.S.:
alles meine persönliche Meinung

http://www.feuerwehr-oerel.de
http://www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.101


Prüfung von Anbauteilen usw., war: Tasche für Rett/Sicherungstrupp - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt