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Persönliche Schutzausrüstung
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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
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RubrikAtemschutz zurück
ThemaPrüfung von Anbauteilen usw., war: Tasche für Rett/Sicherungstrupp37 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg386976
Datum18.02.2007 19:21      MSG-Nr: [ 386976 ]16976 x gelesen

Geschrieben von Christi@n PannierIn keinem der von dir genannten Fälle wird eine PSA verändert.
Du machst den gleichen Fehler wie Uli, dass du Veränderungen an einer PSA mit der Kombination von PSA verwechselst.


Weder mein FuG noch meine Feuerwehrleine sind PSA.
Beide werden aber ebenso wie die Tasche/ das Holster "nicht dauerhaft" mit der PSA verbunden (z.B. FuG GP 900 mit Clip am Bauchgurt des PA oder das FuG bzw. das Monophon irgend wo an an der Schutzjacke).
Und ob ich etwas mit einem Clip dranhänge oder mit einem Klett-Staps ist für mich das selbe.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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Prüfung von Anbauteilen usw., war: Tasche für Rett/Sicherungstrupp - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt