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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio387141
Datum20.02.2007 00:14      MSG-Nr: [ 387141 ]44893 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Tach, Post!

    Geschrieben von Heinz CapranoBin mal gespannt, wie das die Gerichte anderer Bundesländer sehen.
    Besonders bei Landesüberschreitenden Ölspuren:-)


    Das Innenministerium Baden-Württemberg ist der Ansicht, dass Ölspurbeseitiguing keine Aufgabe der Feuerwehr ist:
    "Das Innenministerium vertritt die Ansicht, dass die Beseitigung von Ölspuren keine Pflichtaufgabe nach dem Feuerwehrgesetz ist", heißt es in einer eben veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP. Darin räumt die Regierung ein, dass "die Heranziehung von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zu anderen als zu Pflichteinsätzen zu Unverständnis bei Arbeitgebern führen" könne.

    Stuttgarter Zeitung vom 30.01.2007 (da kommt auch Forumsmitglied Andreas Häcker aus Ditzingen zu Wort, dem man doch glatt den Dr. unterschlagen hat :-) )


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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    Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-() - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt