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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio387143
Datum20.02.2007 00:20      MSG-Nr: [ 387143 ]44637 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • Tach, Post!

    Geschrieben von Stefan BrüningIch könnte kotzen, wenn ich sowas lese.

    Ich warte nur auf ein Clevere (vermutlich wird es ein Schwabe in NRW sein) der als Verursacher einer Ölspur die Beseitigung derselben durch die Straßenmeisterei besteht kategorisch ablehnt und statt dessen auf die Freiwillige Feuerwehr besteht. Nicht nur, weil die Ölspurbeseitigung bei Rutschgefahr (also quasi fast immer) ja originäre Aufgabe der Feuerwehr ist, sondern weil das Cleverle weiß, dass die Personalvollkostensätze der öffentlichen Hand vermutlich über den billigen Jakobs von der Feuerwehr liegen.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz!

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