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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur55 Beiträge
AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg387154
Datum20.02.2007 08:15      MSG-Nr: [ 387154 ]17656 x gelesen
Infos:
  • 05.03.07 Empfehlung des LFV NRW
  • 05.03.07 Information zum Urteil des OVG Münster - Ölspur als Unglücksfall
  • 24.02.07 Pressemitteilung der Güte-Gemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e.V.
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall

  • Geschrieben von Thomas BodenbenderDa je nach Straßenart die Kommune der zuständige Bauträger ist, kann diese auch die Gefahr in Eigenverantwortung beseitigen. Ich denke mal, dass sich das aufgrund der Alarmierung ergibt, nicht immer werden Ölspuren ja über die Leitstellen gemeldet und wenn der Bauhof bereits tätig ist, würde ich gleich wieder abrücken.

    Man sollte vielleicht darauf hinweisen, dass die Kommune die Ölspurbeseitigung auch in "unkritischen" Fällen der Feuerwehr übertragen kann. Bauhof und Feuerwehr ist beides "die Gemeinde" als Straßenbaulastträger.



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