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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Prüfung von Anbauteilen usw., war: Tasche für Rett/Sicherungstrupp | 37 Beiträge | ||
Autor | Jan 8S., Wallenhorst / NDS | 387176 | ||
Datum | 20.02.2007 10:46 MSG-Nr: [ 387176 ] | 16417 x gelesen | ||
Hallo! Bis knapp 1999 war der Flashover in Niedersachsen verboten, deswegen reichte nach VO Baumwolljacke aus. Es gab genügend Führungskräfte, die sich diesem unsinnigen Diktat durch die Beschaffung von Schutzkleidung nach EN (welcher Farbe auch immer) widersetzt haben. Wenn ich heute feststelle, dass ich aus Gründen der Sicherheit gegen Vorschriften verstoßen muss, ist das ein Problem der Vorschriften. Die Verantwortung dafür trage ich gerne (natürlich nach entsprechender Vorbereitung und Abstimmung), weil dann in einem eventuellen Gerichtsverfahren hoffentlich dien Dinge gerade gebogen werden. Führungskraft sein heißt halt auch ab und zu Verantwortung tragen statt abzuschieben. Passt auf euch auf ! Jan | ||||
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