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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur55 Beiträge
AutorTimo8 L.8, Langerwehe / NRW387199
Datum20.02.2007 12:22      MSG-Nr: [ 387199 ]17593 x gelesen
Infos:
  • 05.03.07 Empfehlung des LFV NRW
  • 05.03.07 Information zum Urteil des OVG Münster - Ölspur als Unglücksfall
  • 24.02.07 Pressemitteilung der Güte-Gemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e.V.
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall

  • Geschrieben von Christian HerdenWas die Abarbeitung der Ölspur betrifft ändert sich in meinen Augen nichts.

    Das sehe ich anders!

    Geschrieben von Christian HerdenDenn für die Beseitigung auf Landstrassen ist ja erstmal das Landesstrassenbauamt bzw. hier Straßen-NRW zuständig.

    Wenn ich das Urteil richtig interpretiere, dann ja eben nicht mehr, denn dann ist es der klassische Unglücksfall nach § 1 FSHG und damit sind wir zuständig...

    Oder deute ich das falsch?

    Gruß Timo



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    Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt