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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur55 Beiträge
AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW387283
Datum20.02.2007 19:23      MSG-Nr: [ 387283 ]17597 x gelesen
Infos:
  • 05.03.07 Empfehlung des LFV NRW
  • 05.03.07 Information zum Urteil des OVG Münster - Ölspur als Unglücksfall
  • 24.02.07 Pressemitteilung der Güte-Gemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e.V.
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall

  • Hallo

    Geschrieben von Sven TönnemannDas Interessante an dem Urteil ist, dass die Straßenmeisterei im Grunde jetzt gar kein Bindemittel mehr beschaffen muss und die Feuerwehr auch tagsüber eine Ölspur nicht ablehnen kann. Problematisch wird dabei weiterhin, dass die Feuerwehr nun das Abstreuen gegenüber der beauftragenden Behörde in Rechnung stellen kann, weil es schließlich ihre eigene Aufgabe ist.

    Noch eine Anmerkung zum Newstext auf feuerwehr.de: Natürlich kann die Feuerwehr auch nach wie vor Rechnungen für die Beseitigung von Ölspuren vom Verursacher schreiben. Nur gegenüber anderen Behörden geht das nicht mehr, weil man ja in eigener Zuständigkeit tätig wird.
    Die Kosten sollten nicht das Problem des FM(SB) sein. Das große Problem sehe ich gerade bei Freiwilligen Feuerwehren. Ich kann keinem Arbeitgeber erklären, wenn ich zwei mal die Woche die Straße fegen muss. Dazu kommen ja auch noch dir "normalen" Einsätze.


    MkG Axel


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    Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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