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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur | 55 Beiträge | ||
Autor | Axel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW | 387283 | ||
Datum | 20.02.2007 19:23 MSG-Nr: [ 387283 ] | 17598 x gelesen | ||
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Hallo Geschrieben von Sven Tönnemann Das Interessante an dem Urteil ist, dass die Straßenmeisterei im Grunde jetzt gar kein Bindemittel mehr beschaffen muss und die Feuerwehr auch tagsüber eine Ölspur nicht ablehnen kann. Problematisch wird dabei weiterhin, dass die Feuerwehr nun das Abstreuen gegenüber der beauftragenden Behörde in Rechnung stellen kann, weil es schließlich ihre eigene Aufgabe ist.Die Kosten sollten nicht das Problem des FM(SB) sein. Das große Problem sehe ich gerade bei Freiwilligen Feuerwehren. Ich kann keinem Arbeitgeber erklären, wenn ich zwei mal die Woche die Straße fegen muss. Dazu kommen ja auch noch dir "normalen" Einsätze. MkG Axel ____________________________________________ Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!! ICQ: 84523418 ____________________________________________ Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!! | ||||
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