In Bayern ist das nicht fest geregelt, der Kommandant und sein Stellvertreter entscheiden über Beförderungen und ein Lehrgang allein reicht nicht immer für eine Beförderung zum höheren Dienstgrad aus (es gibt z.B. FWler mit Gruppenführerlehrgang, die trotzdem im Einsatz nicht als Gruppenführer eingesetzt werden und die auch nicht zum Löschmeister ernannt werden). Es gibt keine Koppelung an Lehrgänge (unser Kommandant ist z.B. ein Hauptbrandmeister, der "nur" Zugführer ist), sondern es liegt (sofern keine feuerwehrinterne Regelung existiert, was bei den meisten Wehren vermutlich der Fall ist) (leider) im Ermessen der Führungsdienstgrade.
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