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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema'Zwangsmitgliedschaft' kommunaler Angestellter bei der Feuerwehr?21 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz387799
Datum23.02.2007 13:40      MSG-Nr: [ 387799 ]7547 x gelesen

Hallo!

Nur mal allgemein zur Verpflichtung.

Es können nur Personen zum Dienst in der Feuerwehr verpflichtet werden, die auch für den Dienst in der freiwilligen Feuerwehr geeignet sind.

Man kann also nicht pauschalisieren. Und, wer nicht will, den kann ich auch nicht verpflichten!

Gruß vom Berg

Jakob


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