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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 'Zwangsmitgliedschaft' kommunaler Angestellter bei der Feuerwehr? | 21 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 387799 | ||
Datum | 23.02.2007 13:40 MSG-Nr: [ 387799 ] | 7547 x gelesen | ||
Hallo! Nur mal allgemein zur Verpflichtung. Es können nur Personen zum Dienst in der Feuerwehr verpflichtet werden, die auch für den Dienst in der freiwilligen Feuerwehr geeignet sind. Man kann also nicht pauschalisieren. Und, wer nicht will, den kann ich auch nicht verpflichten! Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! | ||||
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