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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 'Zwangsmitgliedschaft' kommunaler Angestellter bei der Feuerwehr? | 21 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 387830 | ||
Datum | 23.02.2007 14:36 MSG-Nr: [ 387830 ] | 7625 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Heinz Caprano Sofern der Angestellte also Einwohner ist, kann er zum Dienst verpflichtet werden. Bitte nicht den Absatz vier des § 12 vergessen: (4) Die für den Feuerwehrdienst erforderliche geistige und körperliche Einsatzfähigkeit ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen nur Einsatzdienst leisten, wenn sie hierzu geistig und körperlich in der Lage sind. Hier dürfte es haken. Wenn man mich verpflichten wollte, ich würde kein Geld für ein Attest ausgeben, das soll mal schön die Gemeinde machen. Dieser Absatz des Gesetzes wird aber regelmäßig bei allen Diskussionen um "Verpflichtungen" oder "Pflichtfeuerwehren" vergessen oder einfach nicht beachtet. Meist unterschreiben die "Pflichtlinge" ja nur ein Formblatt auf dem sie "behaupten" Kerngesund zu sein. Die Überraschungen kommen dann oft erst nach der Grundausbildung wenn die G26 fällig ist oder während der Ausbildung wenn es den einen oder anderen aus des Socken haut. Ist also ein nicht ganz ungefährliches Spiel. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung! | ||||
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