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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur | 55 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 388056 | ||
Datum | 24.02.2007 16:31 MSG-Nr: [ 388056 ] | 17588 x gelesen | ||
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Hallo! Man sollte mal überlegen, ob das Urteil nicht überinterpretiert wird. Die Feuerwehr ist bei Unglücksfällen zuständig. Ok. Aufgaben ist nun die Gefahren abzuwehren. Die Gefahren sind: - Rutschgefahr für den nachfolgenden Straßenverkehr - Versickern von Öl Gefahr 1 bekämpfe ich durch absperren. Gefahr 2 bekämpfe ich durch abstreuen. Warum muss ich denn die Straße wieder freigeben? Wenn eine Wohnung brennt, machen wir auch nur das Feuer aus, wir machen die Wohnung nicht wieder bewohnbar. Mir ist schon klar, dass diese Lösung auf Widerstand von verschiedenen Seiten treffen könnte. ;-) Gruß Sven | ||||
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