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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur | 55 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 388061 | ||
Datum | 24.02.2007 16:49 MSG-Nr: [ 388061 ] | 17688 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sven Tönnemann Warum muss ich denn die Straße wieder freigeben? Muß ich nicht. Aber wenn ich schon laut sinnlosem Urteil des OVG zuständig sein soll (wobei als Ba-Wü'ler ist mir erst mal wurst, was Eure OVGs entscheiden), wer soll dann die Freigabe übernehmen? Weil außer mir kommt dann ja wohl keiner. Und wenn ich nicht freigebe, dann kann ich nur sperren. Und dafür brauche ich dann nicht die Feuerwehr, sondern das kann auch die Pol selbst machen und den Straßenbaulastträger nachfordern. Ich stelle mir das gerade lustig vor. BAB. Öl nach VU. Feuerwehr kommt, streut Bindemittel, kehrt zusammen. Stellt anschließend Warnbaken quer über die BAB und rückt ein. Vorteil: Pol wird so schnell nicht mehr auf die Idee kommen, die Feuerwehr zu alarmieren ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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