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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur55 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg388061
Datum24.02.2007 16:49      MSG-Nr: [ 388061 ]17688 x gelesen
Infos:
  • 05.03.07 Empfehlung des LFV NRW
  • 05.03.07 Information zum Urteil des OVG Münster - Ölspur als Unglücksfall
  • 24.02.07 Pressemitteilung der Güte-Gemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e.V.
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall

  • Geschrieben von Sven TönnemannWarum muss ich denn die Straße wieder freigeben?

    Muß ich nicht. Aber wenn ich schon laut sinnlosem Urteil des OVG zuständig sein soll (wobei als Ba-Wü'ler ist mir erst mal wurst, was Eure OVGs entscheiden), wer soll dann die Freigabe übernehmen?
    Weil außer mir kommt dann ja wohl keiner.
    Und wenn ich nicht freigebe, dann kann ich nur sperren. Und dafür brauche ich dann nicht die Feuerwehr, sondern das kann auch die Pol selbst machen und den Straßenbaulastträger nachfordern.

    Ich stelle mir das gerade lustig vor.
    BAB. Öl nach VU. Feuerwehr kommt, streut Bindemittel, kehrt zusammen. Stellt anschließend Warnbaken quer über die BAB und rückt ein.
    Vorteil: Pol wird so schnell nicht mehr auf die Idee kommen, die Feuerwehr zu alarmieren ;-)


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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