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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur55 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW388062
Datum24.02.2007 16:49      MSG-Nr: [ 388062 ]17570 x gelesen
Infos:
  • 05.03.07 Empfehlung des LFV NRW
  • 05.03.07 Information zum Urteil des OVG Münster - Ölspur als Unglücksfall
  • 24.02.07 Pressemitteilung der Güte-Gemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e.V.
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall

  • Geschrieben von Sven TönnemannDie Gefahren sind:
    - Rutschgefahr für den nachfolgenden Straßenverkehr
    - Versickern von Öl

    Gefahr 1 bekämpfe ich durch absperren.
    Gefahr 2 bekämpfe ich durch abstreuen.


    Naja, sehr verkürzt dargestellt, zumal die Mittel zum Absperren auch von der Fw kommen müssten.
    Abstreuen und Niederschlag?


    Geschrieben von Sven TönnemannWarum muss ich denn die Straße wieder freigeben?
    Wenn eine Wohnung brennt, machen wir auch nur das Feuer aus, wir machen die Wohnung nicht wieder bewohnbar.


    Nein, aber wir erklären (je nach Gemeinde!) ggf. die Wohnung für nicht mehr bewohnbar, vgl. auch VdS- bzw. vfdb-RL 2217 http://www.vds.de/fileadmin/pdf/2217.pdf bzw. 2357 http://www.vds.de/pdf/2357.pdf

    Das ist im Straßenverkehr nicht annähernd so einfach möglich, ohne massivste wirtschaftliche Folgen auszulösen.

    Und schon sind wir wieder bei der Frage der geeigneten Methoden.

    Der Rest ist langsam akademisch...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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