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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur55 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW388077
Datum24.02.2007 17:10      MSG-Nr: [ 388077 ]17595 x gelesen
Infos:
  • 05.03.07 Empfehlung des LFV NRW
  • 05.03.07 Information zum Urteil des OVG Münster - Ölspur als Unglücksfall
  • 24.02.07 Pressemitteilung der Güte-Gemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e.V.
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall

  • Geschrieben von Sven TönnemannWenn in einer Gemeinde die Feuerwehr zur Ölspur ausrückt, hat die heute ein Problem:
    hat sie nur Bindemittel dabei, kann sie die Ölspur nicht sachgerecht beseitigen und begeht quasi vorsätzlich eine Amtspflichtverletzung, mit den Haftungsrechtlichen Folgen für den Einsatzleiter (Regreß!).


    Das wissen wir bzw. v.a. die Kommunen nun wie lang?


    Geschrieben von Sven TönnemannSperren ist keine vorsätzliche Amtspflichverletzung.

    Eines unserer Ziele ist auch Schadensminimierung, remember?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt