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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur | 55 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 388087 | ||
Datum | 24.02.2007 17:20 MSG-Nr: [ 388087 ] | 17546 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Cimolino Das wissen wir bzw. v.a. die Kommunen nun wie lang? Bislang hieß es ganz offiziell in zahlreichen rechtskräftigen Urteilen: unzuständig! Von Seiten des IM als oberster Aufsichtsbehörde wurde gesagt: unzuständig, die Mitteilung des BMI und BMV ist eine unverbindliche Empfehlung. Geschrieben von Ulrich Cimolino Eines unserer Ziele ist auch Schadensminimierung, remember? Ja sicher. Zunächst mache ich aber Schadensminimierung für mich, bzw. meine Leute. Ist nicht mein Problem, wenn die Verwaltung und Aufsichtbehörden keine vernünftige Regelung finden. Solange ich nicht das Material habe, um die Ölspur fachgerecht zu beseitigen, warum soll ich mich einem Regreß aussetzen? Gruß Sven | ||||
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