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Innenminister
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur55 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW388087
Datum24.02.2007 17:20      MSG-Nr: [ 388087 ]17546 x gelesen
Infos:
  • 05.03.07 Empfehlung des LFV NRW
  • 05.03.07 Information zum Urteil des OVG Münster - Ölspur als Unglücksfall
  • 24.02.07 Pressemitteilung der Güte-Gemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e.V.
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall

  • Geschrieben von Ulrich CimolinoDas wissen wir bzw. v.a. die Kommunen nun wie lang?

    Bislang hieß es ganz offiziell in zahlreichen rechtskräftigen Urteilen: unzuständig!
    Von Seiten des IM als oberster Aufsichtsbehörde wurde gesagt: unzuständig, die Mitteilung des BMI und BMV ist eine unverbindliche Empfehlung.


    Geschrieben von Ulrich CimolinoEines unserer Ziele ist auch Schadensminimierung, remember?

    Ja sicher. Zunächst mache ich aber Schadensminimierung für mich, bzw. meine Leute. Ist nicht mein Problem, wenn die Verwaltung und Aufsichtbehörden keine vernünftige Regelung finden. Solange ich nicht das Material habe, um die Ölspur fachgerecht zu beseitigen, warum soll ich mich einem Regreß aussetzen?

    Gruß
    Sven



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    Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt