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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entscheidung des OVG Münster zum Thema Ölspur | 55 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8G., St. Wendel / Saarland | 388260 | ||
Datum | 25.02.2007 14:39 MSG-Nr: [ 388260 ] | 17638 x gelesen | ||
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Hallo Christian ! Aus Deiner Anmerkung deute ich, dass aus Deiner Sicht die Polizei zu oft die Feuerwehr alarmiert. Wie sieht denn bei euch die Praxis auf Bundesfernstraßen aus ? Im Saarland wurde z.B. in der Vergangenheit für die Polizei geregelt, dass bei Verunreinigungen durch Öl das Landesamt für Straßenbau zu verständigen ist (gilt natürlich nur für Bundesfernstraßen). Das Landesamt hat in unserem kleinen Bundesland eine zentrale Meldestelle eingerichtet. Die Entscheidungsträger dieser Stelle sind dann auch für den weiteren Weg der Schadensbeseitigung verantwortlich (z.B. Beseitigung mit eigenen Mitteln, Beauftragung einer Spezialfirma, Amtshilfe durch die Feuerwehr) Ich bin zwar schon seit einiger Zeit aus dem Geschäft raus, aus meiner Sicht ist diese Verfahrensweise recht gut gelaufen. Gruß Jochen | ||||
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